Verpflichtung zur Prüfung von Sanktionslisten

Aufgrund aktueller Kundenanfragen dürfen wir Ihnen zur Kenntnis bringen, dass Sie als Unternehmer aufgrund der geltenden EU-Gesetzeslage dazu verpflichtet sind, diverse Prüfungen gegen offizielle Sanktionslisten durchzuführen. Wenn Sie Kunden beliefern, die auf solchen Sanktionslisten aufgeführt sind, drohen Ihnen hohe Strafen. Um diese Prüfungen automatisiert durchführen zu können, bieten wir Ihnen an, gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, der Firma Rausoft GmbH und ihrer Software ID.prove, solche Prüfungen automatisiert auszuführen.

Dies ist auch für angebundene Webshops möglich, um die betroffenen Aufträge noch vor deren Auslieferung zu identifizieren. Dabei können nicht nur „direkte“ Sanktionen geprüft werden, sondern bei Bedarf auch schwer ersichtliche Verschachtelungen von Unternehmen, die unter Einfluss eines in einer Sanktionsliste geführten Unternehmens oder einer solchen Person stehen. Weiters können wir Ihnen anbieten, laufend alle Ihre Kunden gegen das staatliche Insolvenzregister abzugleichen und zu überprüfen, um zu verhindern, dass Sie Lieferungen tätigen, die dann in eine Insolvenzmasse fallen.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!