Für alle Kunden, welche in ihrem Sortiment Artikel haben, für welche ab dem 01.07.2026 der ermäßigte Steuersatz mit 4,9 % gilt, ist folgendes zu tun:
- Anlage der für diesen Steuersatz spezifischen allgemeinen Konten für die FiBu (Dialog "FiBu-Konten")
Abhängig von den jeweiligen Erfordernissen bzw. ob eine getrennte Verbuchung gewünscht ist, sind folgende Konten erforderlich:- Konto für Verbuchung Umsatzsteuer
- Konto für Verbuchung Vorsteuer
- Konto für Verbuchung Umsatzsteuer igL
- Konto für Verbuchung Vorsteuer igE
- Konto für Verbuchung Einfuhrumsatzsteuer

- Anlage des neuen Steuersatzes und Hinterlegung der spezifischen Steuerkonten (Dialog "Umsatzsteuer/Vorsteuer")

- Anlage der für diesen Steuersatz spezifischen Erlöskonten für die FiBu (Dialog "FiBu-Konten")
(Dialog neu öffnen, damit der zuvor angelegte Steuersatz in den Auswahlfeldern aufscheint!)
Abhängig von der aktuellen Verbuchung sind hier zumindest eines bzw. auch mehrere Erlöskonten erforderlich.
Jedenfalls erforderlich ist ein Erlöskonto für das Inland, abhängig von Ihren Kundenstamm dann auch ein Konto für EU-Ausland bzw. Drittland.
Sollen die Umsätze zusätzlich abhängig von der Klasse/dem Kontoset auf unterschiedlichen Konten verbucht werden, dann sind auch diese Konten hier anzulegen.
- Erstellung eines neuen Kontosets (Dialog "Artikelklassen")
Hier legen Sie ein neues Kontoset mit zwei Gültigkeitszeiträumen an. Der erste Gültigkeitszeitraum ist gültig bis 30.06.2026, auf diesen Übernehmen Sie die aktuelle Konfiguration mit 10 % und den entsprechenden Erlöskonten. Der zweite Gültigkeitszeitraum startet dann mit 01.07.2026 und ist dann mit 4,9 % und den entsprechenden Erlöskonten (aus Punkt 3) konfiguriert.

- Anlage der für diesen Steuersatz spezifischen Verwaltungsartikel (Dialog "Artikelstammdaten")
Abhängig von den jeweiligen Erfordernissen sind folgende Artikel erforderlich (ableitbar von der Konfiguration des 10 % Steuersatzes):
- Artikel für Auftragsrabatt
- Artikel für Umsatzbonus
- Artikel für Shopkundenrabatt
- Artikel für Geschenkskorb
- Hinterlegung der Verwaltungsartikel beim neuen Steuersätze (Dialog "Umsatzsteuer/Vorsteuer")
(Dialog neu öffnen, damit die zuvor angelegten Artikel ersichtlich sind!) - Hinterlegung des neuen Kontosets bei den betroffenen Artikeln (Dialog "Artikelstammdaten")
Änderung des Kontosets bei jenen Artikeln, bei welchen ab 01.07.2026 der neue Steuersatz zur Anwendung kommen soll.
Durch das Kontoset und die zwei Gültigkeitszeiträume kann das Kontoset schon vorab im Artikelstamm angepasst werden, der neue Steuersatz kommt dann automatisch ab 01.07.2026 zur Anwendung. - Aktualisierung L.i.S.A
Der neue Steuersatz wird von L.i.S.A ab der Version 08.02.10.04 unterstützt, bei älteren Versionen kann die Anpassung auch ohne Update nachgespielt werden.
Betreffend Update bzw. Nachspielung bitte beim Support anfragen!
Diese Grundnahrungsmittel sind von der Steuerermäßigung betroffen:


